Bestattung

Im Folgenden stellen wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten einer Bestattung vor.
Gerne stellen wir Ihnen diese auch in einem persönlichen Gespräch vor.

Gegenwärtig entscheiden sich die Angehörigen einer oder eines Verstorbenen in den meisten Fällen für eine Erdbestattung. Hierfür legen Sie den Friedhof der Beisetzung sowie die Grabstätte (Reihen- oder Wahlgrab) fest. Die Wahl des Friedhofs ist in der Regel durch Ihren Wohnort oder den der oder des Verstorbenen bestimmt.
Verfügen Sie bereits über eine Grabstätte, dann prüfen wir gerne für Sie, ob hier eine weitere Bestattung erfolgen kann, oder ob zunächst die Laufzeit der Grabstätte, 30 – 40 Jahre, verlängert werden muss.
Bei der Erdbestattung findet die Beisetzung unmittelbar im Anschluss an die Trauerfeier für die oder den Verstorbenen statt.

Die Feuerbestattung ist mittlerweile zu einer verbreiteten Form der Bestattung geworden. Eine Feuerbestattung ist jederzeit möglich, wenn die oder der Verstorbene diesen Wunsch zu Lebzeiten erklärt hat. Oft fehlt eine solche Erklärung. Dann haben Sie als Angehörige die Möglichkeit, uns gegenüber den Willen der oder des Verstorbenen schriftlich zu bekunden.
Zur Einäscherung wird eine amtsärztliche Bescheinigung oder die Freigabe durch die Staatsanwalt-schaft notwendig, die wir gerne für Sie besorgen. Nach der Einäscherung des oder der Verstorbenen organisieren wir entweder eine Beisetzung der Urne auf dem Friedhof oder in einem Ruhewald als Baumbestattung, übersenden die Urne an die Seebestattungsreederei (Seebestattung) oder stellen diese einem auswärtigen Friedhof zu.
Auch im Rahmen einer Feuerbestattung haben Sie die Möglichkeit, vor der Einäscherung mit einer Trauerfeier am Sarg des oder der Verstorbenen Abschied zu nehmen. Dabei wird der Termin der Trauerfeier sowie der Beisetzung von dem Zeitpunkt der Einäscherung abhängig sein. Es ist auch möglich, die Urne zu einem späteren Zeitpunkt – gemeinsam im Kreis der engsten Familie und Freunde – beisetzen zu lassen.